Am 1.7.2021 trat ein neues EU-Gesetz in Kraft, welches bewirkt, dass VISUS die Mehrwertsteuer-Sätze des jeweiligen EU-Auslandes für alle Privatkunden, Ärzte, Therapeuten, sowie Unternehmer ohne Ust-ID erheben muss.
Die durch oder während der Pandemie deutlich gestiegenen Kosten für Importe, Exporte, Handel, Personal- und Betriebsführung werden zum 1.7.2021 durch eine Preiserhöhung bei VISUS abgefangen.