Fernverkauf: Anpassung MwSt. in der EU zum 1.7.2021

Fernverkauf: Anpassung MwSt. in der EU zum 1.7.2021

Herrenberg, 2.7.2021

Seit dem 1.7.2021 ist ein neues EU-Gesetz in Kraft getreten. Dieses betrifft die Umsatzsteuer. Es wurde verabschiedet, aufgrund des massiven Anstiegs von Akteuren im elektronischen Geschäftsverkehr und mit dem Ziel, Verfahren zu vereinfachen und Mehrwertsteuerbetrug vorzubeugen.

Wir als Händler sind nun dazu verpflichtet, Unternehmen ohne gültige Umsatzsteuer-ID, sowie Privatkunden, Ärzten, Therapeuten etc. die Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes aus dem bestellt wird zu berechnen.

Zeitgleich wurde aber die Netto-Umsatzlieferschwelle herabgesetzt, welche vorgibt, dass Versandhändler ab einem bestimmten Umsatzwert pro Jahr die jeweiligen Umsatzsteuern der einzelnen EU-Länder zu berechnen und abzuführen.

Rechenbeispiel:

Privatkunde bzw. Unternehmer ohne gültige Ust-ID aus Österreich bestellt ein Produkt für netto 100€. Bis 30.6. fielen hierfür 19€ MwSt. an, die Summe beträgt 119€. Seit 1.7. müssen wir hier nun 20€ erheben ( = 20% ), hier beträgt die Summe 120€.

Falls Sie eine Umsatzsteuer-ID besitzen, diese jedoch für den internationalen Wareneinkauf nicht freigeschaltet ist, konsultieren Sie am besten Ihren Steuerberater. Ansonsten wird Ihnen die Umsatzsteuer berechnet.

 

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